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Cyber & Geschäftsleitung Deutschland

Cyberrisiken sind Führungsaufgabe.

Geschäftsleitungen müssen Informationssicherheit und Notfallvorsorge angemessen organisieren, kontrollieren und dokumentieren. NIS2 und das deutsche Haftungsrecht stellen dabei unterschiedliche, aber miteinander verbundene Fragen.

H-I-S Ihr Versicherungsmakler GmbH D&O · Geschäftsführerhaftung · Cyberrisikoberatung
Zusammenwirken der Risiken

Cyberversicherung, D&O und Spezial-Strafrechtsschutz haben unterschiedliche Aufgaben.

Ein Cyberangriff kann unmittelbar technische Schäden und Betriebsunterbrechung verursachen; daneben können Organisationsentscheidungen der Geschäftsleitung geprüft werden. Je nach Sachverhalt können auch Ermittlungsverfahren relevant sein.

Cyberversicherung

Incident Response, Wiederherstellung und Kostenbausteine hängen vom konkret vereinbarten Vertrag ab.

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D&O

Mögliche persönliche Vermögensschadenansprüche wegen behaupteter Leitungsfehler sind gesondert zu prüfen.

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Strafrechtsschutz

Verteidigungskosten in versicherten Ermittlungs- oder Strafverfahren bilden einen eigenständigen Schutzbaustein.

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