Ansprüche prüfen
Der Versicherer prüft im versicherten Umfang, ob eine persönliche Pflichtverletzung und ein ersatzfähiger Vermögensschaden vorliegen.
Innen- und Außenhaftung, Abwehr unbegründeter Ansprüche und der Schutz des Privatvermögens sind Kernfragen der D&O-Versicherung. Wir helfen bei der Einordnung des deutschen Haftungsrahmens und dem Vergleich der vertraglichen Leistungen.
H-I-S Ihr Versicherungsmakler GmbH
Deutschland · individuelle Risikoanalyse · Versicherungsberatung
Die konkrete Deckung richtet sich nach Versicherer, Bedingungswerk und Unternehmensstruktur. Gute Beratung prüft deshalb weit mehr als Versicherungssumme und Prämie.
Der Versicherer prüft im versicherten Umfang, ob eine persönliche Pflichtverletzung und ein ersatzfähiger Vermögensschaden vorliegen.
Notwendige Rechts- und Abwehrkosten können übernommen werden, damit Organpersonen ihre Position professionell verteidigen können.
Ist ein versicherter Anspruch berechtigt, kann die Police die persönliche Vermögensbelastung im vereinbarten Umfang auffangen.
Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Prokuristen und weitere Funktionen müssen passend zur tatsächlichen Struktur erfasst sein.
Eine D&O-Versicherung ersetzt weder sorgfältige Unternehmensführung noch dokumentierte Entscheidungen. Sie schafft jedoch finanzielle und rechtliche Handlungsfähigkeit, wenn Verantwortung persönlich eingefordert wird.
Für die GmbH sind insbesondere § 43 GmbHG und bei Insolvenz § 15b InsO wichtig; für Vorstände § 93 AktG. Der Einzelfall und der jeweilige Vertrag entscheiden über eine mögliche Deckung.
Organhaftung und BGH-Rechtsprechung →Cyberverantwortung Deutschland vertieft NIS2-Pflichten, Cyberlage, Incident Response und die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und technischen Fachleuten.
Zu Cyberverantwortung Deutschland →Wir ordnen Unternehmensstruktur, versicherte Personen und bestehende Deckung ein und vergleichen geeignete Bedingungswerke.
D&O-Beratung anfragen