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NIS2 · Deutschland

Cyber- und NIS2-Verantwortung der Geschäftsleitung.

IT-Sicherheit ist nicht ausschließlich ein Technikthema: Geschäftsleitungen müssen angemessene Prozesse für Risikomanagement, Kontrolle, Notfallvorsorge und Dokumentation sicherstellen. Die konkreten gesetzlichen Pflichten hängen von Anwendbarkeit und jeweils geltendem deutschen Recht ab.

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Management und IT zusammen betrachten

Organisation, Überwachung, Incident Response und Versicherung

Eine mögliche Verletzung von Leitungs- und Organisationspflichten ist von der unmittelbaren Cyber-Schadenbearbeitung zu unterscheiden. Nicht jede behördliche Sanktion und nicht jedes Fehlverhalten ist versicherbar.

Governance & Nachweise

Angemessene Zuständigkeiten, Kontrollen, Risikoanalysen und dokumentierte Entscheidungen.

Cyber-Notfall

Handlungsfähigkeit bei Cybervorfällen durch Prozesse, Übungen und verfügbare Krisendienstleister.

Incident Response & Cyberversicherung →

Persönliche Haftungsfragen

Prüfung möglicher Organhaftung und der getrennten D&O- sowie Strafrechtsschutzdeckung.

Deutsche Organhaftung →