Cyber- und NIS2-Verantwortung der Geschäftsleitung.
IT-Sicherheit ist nicht ausschließlich ein Technikthema: Geschäftsleitungen müssen angemessene Prozesse für Risikomanagement, Kontrolle, Notfallvorsorge und Dokumentation sicherstellen. Die konkreten gesetzlichen Pflichten hängen von Anwendbarkeit und jeweils geltendem deutschen Recht ab.
H-I-S Ihr Versicherungsmakler GmbH
NIS2 · D&O · Cyberversicherung · Deutschland
Organisation, Überwachung, Incident Response und Versicherung
Eine mögliche Verletzung von Leitungs- und Organisationspflichten ist von der unmittelbaren Cyber-Schadenbearbeitung zu unterscheiden. Nicht jede behördliche Sanktion und nicht jedes Fehlverhalten ist versicherbar.
Governance & Nachweise
Angemessene Zuständigkeiten, Kontrollen, Risikoanalysen und dokumentierte Entscheidungen.
Cyber-Notfall
Handlungsfähigkeit bei Cybervorfällen durch Prozesse, Übungen und verfügbare Krisendienstleister.
Incident Response & Cyberversicherung →Persönliche Haftungsfragen
Prüfung möglicher Organhaftung und der getrennten D&O- sowie Strafrechtsschutzdeckung.
Deutsche Organhaftung →